„Black Widow“: Rechtsstreit zwischen Scarlett Johansson und Disney


Scarlett Johansson sah in der zeitgleichen Veröffentlichung des Filmes auf dem Streaming-Dienst Disney+ einen Vertragsbruch und klagte.

Seit knappen drei Wochen ist Scarlett Johansson als „Black Widow“ auf den Kino-Leinwänden zu sehen. Der Film, der am 8. Juli Premiere feierte, fiel zuletzt vor allem durch seine guten Kritiken auf. Nun macht der Marvel-Streifen allerdings durch ganz andere Schlagzeilen auf sich aufmerksam.

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Johansson, so berichten es mehrere US-Medien wie „Deadline“, habe die Produktionsfirma The Walt Disney Co. verklagt. Grund sei die Tatsache, dass Disney den Film zeitgleich zum Kinostart auch auf ihrer Streaming-Plattform Disney+ zeigte. Dies sei laut Johansson so nicht vereinbart gewesen. Disney sieht das anders und feuert zurück.

Vertragsbruch mit Johansson

Die zeitgleiche Veröffentlichung eines Films im Kino und auf einer Streaming-Plattform ist keine Seltenheit. Gerade Firmen, die sowohl in der Filmproduktion tätig sind, als auch über einen eigenen Streaming-Dienst verfügen, greifen vermehrt auf diese Methode zurück.

Johansson als die Superheldin „Black Widow“ im gleichnamigen Film.

Im Falle von „Black Widow“, so lautet der Hauptanklagepunkt, stelle dies aber einen klaren Vertragsbruch dar. Disney, so Johanssons Vorwurf, habe durch die simultane Streaming-Veröffentlichung potentielle Kinobesucher*innen abgeworben, um ihren Abonnent*innen-Stamm auszubauen und ihren Aktienkurs zu steigern. Dadurch sei für die Schauspielerin, deren Vergütung „größtenteils auf den Einnahmen an den Kinokassen basiert“, ein Nachteil entstanden. Auch beschuldigt Johansson die Führungsetage Disneys, teils mit namentlicher Erwähnung, bewusst in dem Bestreben gehandelt zu haben, ihr eigenes Vermögen zu steigern.

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In einer Stellungnahme von Johanssons Anwälten hieß es: „Es ist kein Geheimnis, dass Disney Filme wie Black Widow direkt auf Disney+ veröffentlicht, um die Zahl der Abonnenten zu erhöhen und damit den Aktienkurs des Unternehmens anzukurbeln. […] Aber die Verträge der Künstler, die für den Erfolg der Filme verantwortlich sind, zu ignorieren, um diese kurzsichtige Strategie zu fördern, verletzt ihre Rechte, und wir freuen uns darauf, dies vor Gericht zu beweisen.“

Disney weist die Vorwürfe zurück

Disney ließ die Klage und die damit einhergehenden Anschuldigungen nicht lange auf sich beruhen. In einer Stellungnahme am Freitag (30. Juli) wies die Firma die Vorwürfe der Schauspielerin entschieden zurück. Johanssons Unterstellungen seien nicht nur falsch, so Disney, sondern würden auch „die schrecklichen und lang anhaltenden globalen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einfach [ignorieren].“ Disney spielt hier auf die Tatsache an, dass im Zuge der Pandemie die meisten Kinos aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben und viele Zuschauer*innen vermehrt auf Streaming-Dienste ausweichen mussten.

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Zudem nannte Disney eine konkrete Summe, die Johansson ihren Angaben zufolge durch die Produktion des Films verdient haben soll. Diese belaufe sich auf 20 Millionen US-Dollar und würde durch die zusätzlichen Streaming-Einnahmen noch steigen. Zahlen wie diese bleiben der Öffentlichkeit meist vorenthalten.

Wie Johansson und ihre Anwälte ihrerseits mit Disneys Antwort umgehen, bleibt abzuwarten. Sollte Johansson mit ihrer Klage recht bekommen, so könnte dies auch Konsequenzen für einige andere Streaming-Dienste nach sich ziehen.

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