FBI warnt Jay-Z vor Hacker-Angriff auf sensible Daten


Der Hinweis des FBI kam inmitten mehrerer Rechtsstreitigkeiten, in die Jay-Z derzeit verwickelt ist.

Der Rapper Jay-Z soll Medienberichten zufolge vom FBI vor einem Hackerangriff gewarnt worden sein. Die US-Sicherheitsbehörden hätten ihm außerdem geraten, all seine „sensiblen E-Mails“ zu löschen. Der Vorfall ereignete sich, nachdem ein New Yorker Gericht am gestrigen Mittwoch (10. November 2021) einen jahrelang andauernden Rechtsstreit mit dem Parfum-Hersteller „Parlux Fragrances“ zugunsten des Rappers entschied.

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In der Klage des Parfum-Herstellers wurde dem HipHop-Mogul vorgeworfen, er habe das gemeinsam entwickelte Parfum „Gold Jay-Z“, das 2013 erschien, nicht wie vereinbart beworben. Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht allerdings festgestellt, dass Jay-Z „Beweise zerstört“ hatte, die für einen Prozess mit „Parlux Fragrances“ relevant gewesen sein. Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, vor einem staatlichen Berufungsgericht gegen das Urteil vorzugehen.

Jay-Z ist in weitere Rechtstreitigkeiten verwickelt

Doch es ist nicht der einzige Rechtsstreit, dem sich Jay-Z in diesem Jahr ausgesetzt sah. Bereits im Juli hatte der US-Unternehmer Damon Dash eine Klage gegen Jay-Z eingereicht, bei der es um die Streaming-Rechte von REASONABLE DOUBT, dem Debütalbum von Jay-Z, ging.

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Zuvor hatte Jay-Z gegen Dash geklagt, mit dem er einst das Label „Roc-A-Fella“ gründete. Jay-Z behauptet, dass Damon Dash versucht habe, das virtuelle Eigentum an den Urheberrechten von REASONABLE DOUBT zu verkaufen. Daraufhin blockierte ein New Yorker Gericht den Versuch von Dash, das Album als NFT (non-fungible Token) zu versteigern. Jay-Z kündigte anschließend an, das Album selbst als NFT anzubieten.

Jay-Z reichte zuletzt außerdem Klage gegen den Fotografen Jonathan Mannion ein, der das Cover von REASONABLE DOUBT fotografierte. Nach Angaben das US-Magazins „TMZ“ behauptet der Rapper, dass Mannion seinen Namen und sein Abbild für den Verkauf von Waren auf seiner Website verwendet habe. Ob der offenbar geplante Hackerangriff mit einem der Rechtsstreits in Verbindung steht, wurde bislang nicht bestätigt.