Ed Sheeran gewinnt Plagiatsprozess um seinen Song „Thinking Out Loud“


Ed Sheeran hat sich nicht unrechtmäßig bei Marvin Gayes Song „Let's Get It On“ bedient — das urteilte nun ein US-amerikanisches Gericht.

Das Urteil ist gefallen: Ed Sheeran hat mit seinem Stück „Thinking Out Loud“ aus dem Jahr 2014 keine Urheberrechtsverletzung begangen — das entschied am 4. Mai 2023 die Jury eines US-amerikanischen Bundesgerichts in Manhattan.

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Sheeran war von den Erben des Komponisten Ed Townsend verklagt worden. Der Vorwurf: Der 32-Jährige habe sich bei seinem Stück „Thinking Out Loud“ beim Marvin-Gaye-Klassiker „Let’s Get It On“ bedient, den Townsend mitgeschrieben hatte. Sheeran wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe und drohte sogar mit einem Karriereende, sollte er schuldig gesprochen werden.

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Sheeran: „Ich finde es wirklich beleidigend…“

Der Popstar hatte vor Gericht laut mehreren Medienberichten mit seiner Gitarre demonstriert, wie sehr sich viele Popsongs in puncto Akkordfolgen ähneln. Er und seine Anwälte argumentierten, er sei längst nicht der einzige gewesen, der sich bei dieser gängigen Akkordfolge bedient hätte. Der Prozess (wenn er auch nicht der erste seiner Art war) wurde international mit Spannung verfolgt— ein Schuldspruch hätte die Urheberrechtsfrage in der Popmusik zweifellos durcheinandergewirbelt und möglicherweise weitere Prozesse inspiriert. Sheeran erklärte, dass ihm andere Songwriter gesagt haben, dass er den Fall „für sie gewinnen muss“. „Ich finde es wirklich beleidigend, wie die Arbeit meines ganzen Lebens von jemandem herabgesetzt wird, wenn er sagt, dass ich geklaut habe“, zitieren mehrere Medien den britischen Popstar.

Ein Statement von Sheeran steht bislang aus.