ESC: Joost Klein gesperrt! Deutschland kann nicht mehr 26. werden


Fliegender Holländer: Joost Klein muss unverrichteter Dinge nach Hause fahren.

Joost Klein und sein Song »Europapa« sind beim ESC vorzeitig ausgeschieden – noch bevor der Song auf die Bühne kam. Wie nun bekannt wurde, hat die Europäische Rundfunkunion den Niederländer vom Finale des Eurovision Song Contest ausgeschlossen. Der Grund: Die Polizei soll nach einem Zwischenfall beim Halbfinale am Donnerstag (09. Mai) ermitteln.

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„Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen“, heißt es in einem Statement der EBU. Das Finale des 68. Eurovision Song Contest werde daher mit 25 teilnehmenden Liedern durchgeführt.

ESC: Verstoß gegen Wettbewerbsregeln liegt vor

„Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren“, betonte die EBU. Sie stellt aber auch klar, dass man eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei der Veranstaltung verfolge. Daher sei man angehalten, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. „Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.“

Am Freitag (10. Mai) hatte Joost Klein bereits nicht an den zwei Proben für das große Finale teilgenommen. Seinen Song „Europapa“ konnte er nicht auf der ESC-Bühne einstudieren. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.