EU-Gericht spricht Urteil gegen „Fack Ju Göhte“

„Fack Ju Göhte“ mag zwar als Filmtitel als Scherz verstanden werden, aber um es als Wortmarke schützen zu lassen, ist der Ausdruck laut dem EU-Gericht zu vulgär.

„Fack Ju Göhte“, hierzulande als erstaunlich beliebte Film-Trilogie mit Elyas M’Barek bekannt, sollte laut Constantin Film eine eingetragene Marke werden – zum Beispiel für Spiele, Schreibwaren und Getränke. Das EU-Gericht in Luxemburg urteilte allerdings dagegen, da der Titel wie das englische „fuck you“ ausgesprochen wird und damit für manche Verbraucher zu anstößig und schockierend sein könnte.

Dass der Filmtitel außerdem den Namen von Johann Wolfgang von Goethe verstümmelt, sei außerdem ebenso wenig hilfreich. Verbraucher im Geschäft würden eventuell nicht immer die Brücke zu der Komödie schlagen und die Aufschrift „Fack Ju Göhte“ auf Produkten als vulgär empfinden, so das Gericht in ihrem Urteil.

21 Millionen Menschen zogen die drei „Fack Ju Göhte“-Filme in die Kinos, und der dritte Teil gehört zu den erfolgreichsten Filmen im vergangenen Jahr Ein Musical gibt es außerdem auch noch, doch das alles beeindruckte die Richter nicht. „Fack Ju Göhte“ darf nicht als Marke geschützt werden.

Constantin Film könnte aber innerhalb von zwei Monaten in letzter Instanz vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

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