Verklagt von Fans: Madonna wehrt sich gegen Verspätungs-Anzeige


Die Sängerin muss sich derzeit wegen eines verspäteten Konzertbeginns vor Gericht verantworten

Im Januar wurde Madonna von zwei Fans angezeigt, da die Sängerin zwei Stunden später als angekündigt ihre Show begonnen haben soll. Zwei Männer waren wegen der Unpünktlichkeit der 65-Jährigen bei ihrer Show am 13. Dezember 2023 in New York so frustriert, dass sie dies beim Bundesgericht in Brooklyn anzeigten. Nun reichten Madonnas Anwälte einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Als Grund nennen ihre Verteidiger „keine erkennbaren Schäden“ bei den beiden Konzertgängern. Ebenfalls wurde darauf aufmerksam gemacht, dass einer der beiden Kläger die Show am selben Abend noch als „fantastisch, wie immer!“ beschrieben habe.

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Madonnas Team verteidigt ihre Verspätung

In einem Statement, das von Madonnas Verteidigern herausgegeben wurde, wird angezweifelt, dass die beiden Männer durch das späte Ende der Show tatsächlich einen Schaden davon getragen haben. Zuvor beklagten sich diese nämlich darüber, um ein Uhr nachts Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr erfahren zu haben. Auch familiäre Verpflichtungen sollen aufgrund der Unpünktlichkeit der Sängerin zum Problem geworden sein. Außerdem gibt es unterschiedliche Ansichten über die tatsächliche Verspätung: In der Anklage sei nämlich die Rede von einer Startzeit von 20.30 Uhr, wobei von vornherein der planmäßige Opening-Song für 21.30 Uhr angesetzt gewesen sei. Im offiziellen Statement heißt es: „Die Shows in Nordamerika begannen im Barclays in Brooklyn wie geplant, mit Ausnahme eines technischen Problems am 13. Dezember während des Soundchecks. Dies führte zu einer Verzögerung, die in den damaligen Presseberichten ausführlich dokumentiert wurde.“

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Es wäre nicht die erste zurückgenommene Klage

Die Sängerin wurde bereits zuvor von ihren Fans wegen eines verspäteten Konzertbeginns verklagt. 2019 behauptete eine Person aus dem Publikum in Florida, dass die Sängerin durch ihre Verspätung auf der „Madame X“-Tour einen Vertragsbruch begangen hätte. Ein Jahr später folgten ähnliche Vorwürfe von zwei New Yorker Konzertteilnehmer:innen, die sie deshalb vor Gericht bringen wollten. Allerdings wurden beide Fälle kurze Zeit später von den Fans wieder zurückgenommen – ohne Folgen für beide Seiten.