„Nirvana-Baby“: Berufung in der Klage wegen Kinderpornografie


Nachdem seine Klage 2022 abgelehnt wurde, zieht Spencer Elden jetzt erneut vor Gericht gegen Nirvana.

Spencer Elden ist auf dem Cover des NEVERMIND Albums von Nirvana als nacktes, hinter einem Dollar-Schein hinterher tauchendes Baby abgebildet. Der heute 31-Jährige hatte 2021 zum ersten Mal behauptet, dass das legendäre Cover von Nirvanas Album NEVERMIND Kinderpornografie sei und zog damit vor Gericht. Im September 2022 wurde die Klage abgewiesen. Jetzt legte Elden Berufung ein.

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Die Entscheidung des Gerichts

Als die Klage im vergangenen Jahr abgewiesen wurde, erklärte das Bezirksgericht Los Angeles die Ablehnung der Klage damit, dass Elden damit zu lange gewartet habe. Mehr als ein Jahrzehnt hätte er um einen eventuellen Gesetzesverstoß gewusst. Weil er keine juristischen Schritte einleitete, seien mögliche Ansprüche nun verfallen.

In Übereinstimmung mit dem Kläger stellte das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten in der neuen Entscheidung allerdings fest, dass die 10-jährige Verjährungsfrist nicht unbedingt ausgeschlossen ist. Deshalb war es dem „Nirvana-Baby“ möglich, Berufung einzulegen.

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Konkret heißt es in der Entscheidung des Gerichts:

„Wie Opfer von Verleumdung können Opfer von Kinderpornografie bei der Wiederveröffentlichung des pornografischen Materials eine neue Verletzung erleiden. Daher kommen wir zu dem Schluss, dass jede Wiederveröffentlichung von Kinderpornografie eine neue persönliche Verletzung darstellen kann, die analog zu Verletzungen durch Verleumdung und andere Würdeverletzungen ist. Diese Schlussfolgerung steht im Einklang mit der Ansicht des Obersten Gerichtshofs, dass ‚jede Betrachtung von Kinderpornografie eine Wiederholung des Missbrauchs des Opfers ist‘.“ Damit ist allerdings nicht beurteilt, ob das Cover mit dem nackten Baby Kinderpornografie sei.

Die neue Entscheidung des Berufungsgerichts verweist den Fall zurück an ein Bundesgericht in Los Angeles, wo Elden und seine Anwälte auf eine Verhandlung zusteuern können.

Statement der Verteidung

Verteidigungsanwalt Bert H. Deixler, der die Band Nirvana vertritt, äußert sich zu der Berufung: „Dieser prozessuale Rückschlag ändert nicht unsere Sichtweise. Wir werden diese haltlose Klage energisch verteidigen und erwarten, zu siegen“, schrieb er in einer Erklärung an den amerikanischen ROLLING STONE. In früheren Einreichungen argumentierten Nirvanas Anwälte, dass Spencer Eldens Bereitschaft, sich im Laufe der Jahre mit dem NEVERMIND-Cover zu identifizieren, zeige, dass er keinen Schaden erlitten habe.

Tatsächlich hat der 31-jährige in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, als „Nirvana-Baby“ zu Ruhm und Geld zu kommen. Unter anderem stellte er das Plattencover mehrfach selbst nach. Zum 25. Jahrestag des Albums sprang er etwa Publicity-trächtig in einen Pool; in Abänderung der Original-Ästhetik allerdings mit Badehose. Zudem hatte er vielfach mit dem Tattoo-Logo NEVERMIND posiert, das auf seiner Brust tätowiert ist. Das seinerzeit von seinen Eltern vereinbarte Fotohonorar mit Unterwasser-Fotograf Kirk Weddle betrug laut des Band-Portals „Nirvana.Fandom“ gerade mal 200 Dollar.