Paul van Dyk schließt sich Klage von Berliner Clubs gegen Tanzverbot an


Elf Berliner Clubs und Veranstalter haben eine Sammelklage gegen das in Berlin geltende Tanzverbot eingereicht. DJ Paul van Dyk schloss sich der Klage nun an.

Elf Berliner Clubs und Veranstalter haben sich zusammengeschlossen und zur Nacht auf Freitag, den 17. Dezember 2021, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sie klagen gegen das verhängte Tanzverbot in der Hauptstadt. DJ Paul van Dyk schloss sich der Klage an.

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Silvester – Stand jetzt – mit Tanzverbot

Es wird erwartet, dass der Eilantrag binnen einer Woche bearbeitet wird und die Richter eine Entscheidung fällen. Ziel des Antrages ist, das aktuell herrschende Berliner Tanzverbot auszusetzen. Die Clubs wollen damit vor allem erreichen, dass Silvester wieder geregelter Betrieb herrscht. Ein besonders lukrativer Termin im Nightlife-Kalender der Veranstalter.

Zu den Teilnehmern der Klage gehören unter anderem der Friedrichshainer „Club Ost“, der Fetisch-Club „Insomnia Berlin“, der Mitte-Club „ASeven“ sowie Veranstalter „Revolver Party Events“. Neu mit dabei ist auch der sehr bekannte DJ Paul van Dyk. Dieser lädt für gewöhnlich jedes Jahr zu seiner Partyreihe „Vandit Nights“ in die Kulturbrauerei. Dies ist aktuell aber angesichts des verhängten Tanzverbots ausgeschlossen. Weitere Auftritte des Star-DJs Anfang des Jahres stehen ebenfalls auf der Kippe. Rechtsanwalt Professor Niko Härting, der die Klage eingereicht hat, sagte: „Clubs und Veranstalter verstehen nicht, weshalb sie ihre Partys absagen müssen, obwohl sie Hygiene-, Schutz- und Testkonzepte umgesetzt haben.“

Clubs haben dennoch geöffnet

Das Tanzverbot wurde Anfang Dezember 2021 verhängt und gilt bis auf Weiteres. Die Clubs müssen sich zwar daran halten, in dem sie laut Beschluss keine „Tanzlustbarkeiten“ anbieten dürfen, sie sind allerdings nicht gezwungen ihre Pforten zu schließen. Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Ausstellungen dürfen weiterhin stattfinden.