Kim Wilde – Kim Wilde

Das mag ich: Jetzt liefert schon die Plattenfirma auf dem Innen-Cover eine Gebrauchsanweisung, wie man Musikdiebstahl erkennt. Originalton EMI: „Mit zum Teil perfekten Unterweltmethoden werden Käufer, Händler und Rechtsinhaber getäuscht und betrogen.“ Bei „aufmerksamem Vergleich“ würde man allerdings nicht so leicht „für schlechte Ware gutes Geld loswerden“. Und schließlich: „Anzeige von Musikdiebstahl ist nicht Denunzation, sondern Selbstschutz des Verbrauchers!“ Also gut: Ich bin Verbraucher. Ich möchte hiermit anzeigen, daß Kim Wilde, die Engländerin mit dem Babyface voll verlebter Leere, bei Blondie, Hazel O’Connor, Robin Lane und vergleichbaren Fallen geklaut hat. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb man in der Münchner „Bravo“-Redaktion so schnell Gefallen an dem Mädel fand und es auf die Titelseite packte – Abba für Leser, die New-Wave-Ostinati für etwas Neues halten. Oder um mit Ingrid Steeger zu sprechen: Kimbim. 4 (für Leute, die einen 26-Mark-Schein nicht als Fälschung erkennen können) 2 (für Leute, die ihr gutes Geld nicht zum Fenster hinauswerfen).