Print@home: Eventim schafft Online-Ticketgebühr endgültig ab


Der Tickethändler darf schon seit Ende August keine „Servicegebühr" von 2,50 Euro fürs Zuhause-Ausdrucken von Konzertkarten mehr berechnen, behielt sich aber bis jetzt vor, eine geringere Gebühr zu verlangen.

„Wir wollen keinen Streit“. So begründet Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg die nicht ganz freiwillige Entscheidung, künftig ganz auf eine „Servicegebühr“ für Online-Tickets, die nach dem Kauf zuhause ausgedruckt werden, zu verzichten.

Bereits im August 2018 hatte der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass die Gebühr von 2,50 Euro, die Eventim beim Ticketkauf für die Print-At-Home-Option verlangte, unzulässig sei. Der Ticket-Anbieter hatte das Urteil anerkannt. Er hatte sich aber vorbehalten, in Zukunft eine geringere Gebühr zu verlangen – dies sei laut BGH möglicherweise rechtlich zulässig.

Schulenberg äußerte sich dazu gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital. Dem Eventim-CEO zufolge hätte man aufgrund der am heimischen Rechner druckbaren elektronischen Eintrittskarten in Kontrollsysteme investieren müssen. Zudem sei die Zusatzgebühr in anderen Ländern kein Problem. Man habe die Gründe für die Online-Gebühr allerdings „nicht überzeugend genug vermitteln können“ und werde daher in Deutschland darauf verzichten.

Eventim darf zukünftig nicht mehr Gebühren für selbstausgedruckte Tickets berechnen

Ein großer Verlust sei die Abschaffung der für Eventim ohnehin nicht. Die „Servicegebühr“ hatte in den vergangenen Jahren „nur“ eine Million Euro Erlös gebracht. Laut Schulenberg drucke nur ein kleiner Teil der Konzertgeher ihre Tickets selbst aus.

Tickets, die über die Tochtergesellschaft Eventim Sports gekauft werden, dürfen aber immer noch nur gegen eine Gebühr zuhause gedruckt werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofes hatte die Tochterfirma vorerst nicht miteingeschlossen. Laut Eventim werde derzeit nach einer „Lösung” im Sinne der Sportclubs, Fans und des Unternehmens gesucht.