Abou-Chaker-Prozess: Rapper Shindy verweigert Aussage vor Gericht

Der Rapper bezog sich auf das Recht seine Aussage zu verweigern. Die Kammer teilte diese Meinung nicht und fordert eine Geldstrafe.

Rapper Shindy ist auf einmal ganz still. Als er im Prozess gegen Clan-Boss Arafat Abou-Chaker in Berlin als Zeuge gerufen wurde, verweigerte er die Aussage, berichtete die „Berliner Morgenpost“. Dem 33-Jährigen droht nun eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall Haft.

Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: Kommt es zum Freispruch für den Clanboss?

Die Kammer wollte viel wissen, aber Shindy wollte nichts sagen. Der Rapper wurde gefragt, woher er Abou-Chaker und Bushido kenne, ob er Gewalt zwischen den Geschäftspartnern mitbekommen habe und ob er sich selbst auch bedroht gefühlt hatte. Die Antwort war immer gleich: „55“. Auf Anraten seines Anwalts verweigerte Shindy die Aussage und bezog sich dabei auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung.

Fünfundfünfzig

Wer in den Zeugenstand gerufen wird, hat Rechte. Bevor man sich durch Antworten selbst einer Straftat bezichtigt, kann man die Aussage verweigern. Benedikt Stehle, der Anwalt von Shindy, erklärte, dass gegen seinen Mandanten ein weiterer Prozess laufe, in dem es um Abou-Chaker gehe. Jede Frage über den Clan-Boss werde also nicht beantwortet.

Einziges Problem: Die Kammer teilte diese Meinung nicht. Shindy habe kein Recht auf Aussageverweigerung und soll nun 1.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Entweder das, oder acht Tage Haft für den Rapper. Stehle kündigte bereits an, dagegen Einspruch erheben zu wollen. Falls das Gericht aber darauf beharre, soll Shindy die Antworten liefern.

Langer Kampf vor Gericht

Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder läuft seit mittlerweile zwei Jahren. Laut der Anklage soll es, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte, zu Straftaten gekommen sein. Die vier Männer werden der Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

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