Gzuz legt Teilgeständnis ab: „Habe viel Blödsinn gemacht“


Gzuz steht in einem Verfahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz, versuchtem Diebstahl und Körperverletzung vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag ließ der Rapper eine umfassende Erklärung zu den Vorwürfen verlesen.

Bereits im Sommer 2020 sorgte Gzuz mit einem Gerichtsprozess wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz, versuchtem Diebstahl und Körperverletzung für Aufsehen. Damals war der 187-Straßenbande-Rapper mit seinem provokantem Verhalten im Gerichtssaal aufgefallen und hatte sich wenig einsichtig und kooperativ gezeigt. Zwischenzeitlich musste er sogar von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden.

Gzuz weist Querdenker*innen in ihre Schranken

Damals war Gzuz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro verurteilt worden. Er habe zu diesem Zeitpunkt schon unter Bewährung gestanden. Sein Verteidiger Christopher Posch hatte damals Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert und war ebenso wie der Rapper selbst überzeugt, dass das Verfahren gegen jeden anderen Angeklagten fallen gelassen worden wäre. Schon damals hatte der Anwalt angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.

Am Montag findet sich Gzuz eineinhalb Jahre nach dem bis dahin letzten Prozess also wieder am Landgericht Hamburg ein. Diesmal scheint der 33-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, sich aber kooperativer verhalten zu wollen.

Richterin Nicole Dietrich fasst zum Prozessbeginn zusammen, was Gzuz vorgeworfen wird: Bei einer Durchsuchung seiner Wohnungen seien insgesamt 17 Gramm Marihuana gefunden worden, in einem Einmachglas, in einer Dose, auf einem Teller, in einem Plastikbeutel, dazu einen angerauchten Joint im Badezimmer, 2,5 Gramm Crystal Meth und einen sogenannten Polenböller unterm Sofa, berichtet „Spiegel Online“.

Jetzt ließ der Rapper durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er zu den Vorwürfen Stellung nimmt. Er habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung zwar gekifft, allerdings bereits mit seiner Verlobten, der Mutter der beiden gemeinsamen Töchter, zusammengelebt, ließ er mitteilen. Die Wohnung habe gar nicht er selbst, sondern ein Freund genutzt. Der soll auch zugegeben haben, dass die Drogen ihm gehörten. Einzig der Stoff in einem Plastikbeutel könne Gzuz selbst gehört haben.

Am 13. Februar 2020 soll er zudem versucht haben an einer Tankstelle eine Sauerstoffflasche aus einem Krankenwagen zu stehlen. Jetzt gab Gzuz den Vorfall vor Gericht zu und merkte an, dass er sehr betrunken gewesen sei und niemanden habe bedrohen, noch die Flasche habe stehlen wollen. Es habe sich um eine Art „Jungenstreich“ gehandelt, sagte der Rapper weiter.

Auch zu einem weiteren Vorfall bezieht er Stellung: In der Silvesternacht 2019 war Gzuz dabei gefilmt worden, wie er mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben habe. Dass diese Aufnahmen dann im Internet gelandet sind, sei nicht in seinem Sinne gewesen.

Dass ihm das Führen von Waffen aller Art untersagt gewesen sei, sei ihm zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen, soll Gzuz behauptet haben. Die im Rahmen einer anderen Durchsuchung gefundenen Waffen hätten seinem Schwiegervater gehört.

Im Fall einer Handgreiflichkeit mit einem weiblichen Fan im März 2020, gab Gzuz jetzt zu die junge Frau ins Gesicht geschlagen zu haben. Sie habe ihn nach einem Bild gefragt, er habe sich von ihr bedrängt gefühlt, doch die Frau sei ihm hinterher gelaufen. Gzuz habe sich sofort bei ihr entschuldigt und ihr später auch ein Schmerzensgeld bezahlt. Die Frau habe daraufhin ihre Anzeige zurückgezogen. Verurteilt für Körperverletzung wurde er trotzdem, was der Rapper nicht verstehe.

Ulf Dreckmann, der Gzuz in diesem Prozess vertritt, warf dem Amtsrichter aus dem ersten Prozess zudem vor, er habe Gzuz nur vorführen und verurteilen wollen.

Auf die Frage der Richterin, was zu diesem Zeitpunkt in seinem Leben los gewesen sei, sagte er: „Ich habe viel getrunken, habe viel Blödsinn gemacht“.„Ich weiß, dass mir die Balance nicht immer gelingt und sie mir in der Vergangenheit oft misslungen ist“, so der Gzuz weiter. Insofern habe das erstinstanzliche Urteil Eindruck auf ihn gemacht. „Das war wie eine Pause“.

Für die Berufungsverhandlung sind sieben Verhandlungstage bis Mitte Februar angesetzt. Zudem soll diesmal auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt und außerdem untersucht werden, ob Gzuz unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand, was zu einer Verminderung seiner Schuldfähigkeit führen könnte.