Erste Haftstrafe wegen Dickpic – Mann in England muss ins Gefängnis


Der Täter wird mehr als ein Jahr hinter Gittern verbringen.

Ein 39-jähriger Mann wurde als erster Cyber-Sexualstraftäter in England und Wales zu einer Haftstrafe verurteilt. Der registrierte Sexualstraftäter Nicholas Hawkes wird nun 66 Wochen hinter Gittern verbringen, weil er unaufgefordert Fotos seiner Genitalien an ein 15-jähriges Mädchen und eine weitere erwachsene Frau geschickt hatte.

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Hawkes bekannte sich schuldig

Die Gesetze zum Cyberflashing im Vereinigten Königreich traten am 31. Januar 2024 als Teil des Online-Sicherheitsgesetzes in Kraft. Der Fall von Hawkes ist allerdings der erste, bei dem eine Haftstrafe verhängt wurde. Die Frau, welcher er die Bilder geschickt hatte, machte Screenshots von dem WhatsApp-Chat und zeigte den Mann noch am selben Tag bei der Polizei von Essex an.

Bei einer Anhörung im Southend Crown Court in England am 12. Februar bekannte Hawkes sich schuldig, zweimal „ein Foto oder einen Film von Genitalien verschickt zu haben, um Angst, Schrecken oder Demütigung zu verursachen.“ Dies fällt unter das neue Gesetz, das auch Bilder umfasst, die über soziale Medien und Dating-Apps oder über Airdrop und Bluetooth verschickt werden.

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„Cyberflashing ist ein schweres Verbrechen“

„Cyberflashing ist ein schweres Verbrechen, das bei den Opfern bleibende Folgen hinterlässt, aber allzu oft wird es als gedankenloses ‚Geplänkel‘ oder harmloser Scherz abgetan“, sagte Hannah von Dadelszen, die stellvertretende Oberstaatsanwältin nach der Urteilsverkündung. „Genauso wie diejenigen, die sich in der realen Welt unsittlich entblößen, mit den Konsequenzen rechnen müssen, sollten auch Straftäter, die ihre Straftaten online begehen, sich nicht hinter einem Bildschirm verstecken können.“

Auch in Deutschland ist das Versenden von Dickpics eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Anderen Menschen ungefragt Fotos von Genitalien zu schicken, fällt nämlich unter den Tatbestand des Paragraphen 184 im Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornografischer Schriften umfasst.