Kein „Heidi“, kein „Batman“: Diese Filme sind an Karfreitag in Deutschland verboten


An stillen Feiertagen dürfen sehr viele Spielfilme in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden. Die Hintergründe: Religion und Sitte.

Es ist 2018 und in weiten Teilen Deutschlands besteht zum Karfreitag immer noch das Tanzverbot, was jährlich auch immer mal wieder (mehr oder weniger) öffentlich diskutiert wird. Weniger bekannt ist eine der FSK seit Jahrzehnten gepflegte Liste von Filmen, die an stillen Feiertagen, also zum Beispiel an Karfreitag, nicht ausgestrahlt und gezeigt werden dürfen – es sei denn man legt selbst die DVD ein.

Während in den 50ern und 60ern fast die Hälfte aller Filme auf dem Feiertags-Index landeten, beträgt die Anzahl heute weniger als ein Prozent. Einige Filme, so wie zum Beispiel „Die Feuerzangenbowle“ wurden mittlerweile wieder für stille Feiertage freigegeben. Die Filme, die an diesen Tagen nicht gezeigt werden sollen, verstoßen gegen „den ernsten Charakter“ der Festtage. Neben Karfreitag gelten auch Allerheiligen, der Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag als besonders vor den Filmen geschützt, die die FSK aus diesem Grund auf eine etwas mehr als 700 Titel umfassende Liste gesetzt hat.

Einige Beispiele sind schon mehrfach in der Öffentlichkeit diskutiert worden: So ist „Heidi in den Bergen“ immer noch im Katalog. Der Film widerspreche laut FSK „dem Charakter der Feiertage so sehr, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“. Bekannt sind ebenfalls einige Action- und Horrorfilme, die am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen. Schwarzeneggers „Terminator“ ist ebenso unchristlich wie „Bruce Lee – Der Unbesiegte“. Generell wird einfach viel Action aus den 60ern, 70ern und 80ern aufgezählt. Aus den vergangenen zwei Jahrzehnten steht Horror oder Anzügliches (oder im Falle von „Jennifer’s Body“ mit Megan Fox beides) auf der Liste.

„Batman hält die Welt in Atem“ – aber nicht an Karfreitag

Auch manche Komödien, selbst wenn sie im Kino ab zwölf Jahren freigegeben waren, mag die FSK an stillen Feiertagen den Zuschauern vorenthalten. So schaffte es das harmlose „Vacation“-Remake auf die Verbotsliste, die „Jackass“-Filme sind natürlich genauso verboten wie „New Kids Nitro“, der Dauerblödelei aus Holland. Bizarr: „Ghostbusters“, so ziemlich die Definition von „Film für die ganze Familie“, ist ebenfalls nicht erlaubt. „Police Academy“ und „Batman hält die Welt in Atem“ übrigens auch nicht.

Mit Sicherheit würden viele dieser Filme heute natürlich nicht mehr an stillen Feiertagen verboten werden. De FSK muss sich aber die Frage gefallen lassen, warum der bisher bestehende Index nicht einem Update unterzogen werden sollte, bei dem Filme wieder freigegeben werden. Bei einigen berüchtigten FSK-Fehlentscheidungen in Altersfragen setzte man bekanntlich auch zur erneuten Prüfung an. Ein letzter Fun Fact: Der Film „Fröhliche Ostern“ ist an Karfreitag auch verboten.

Einen Auszug der Liste findet Ihr anbei als Screenshot, die komplette FSK-Liste unter folgendem Link (klick).